Für die aktuelle Zentrumsentwicklung in Schruns und die Sanierung des „Haus des Gastes“ haben wir als SPÖ und Parteifreie Schruns für unsere Entscheidungen und Prioritäten folgende Grundsätze aufgestellt:
- Strategisch unverzichtbare Grundflächen im Ortszentrum werden nicht aus der Hand gegeben, auch nicht im Tauschwege.
- Die Marktgemeinde Schruns muss über genügend eigene Räumlichkeiten für ihren grundlegenden Raumbedarf verfügen.
- Nutzungsrechte der Gemeinde an Löwenhotel Tiefgaragenplätzen sind voll zu erhalten.
- Der Kultursaal als Kernstück des Haus des Gastes und Solitär in Schruns was Größe und Nutzungsmöglichkeiten anbelangt muss ebenso wie das Foyer erhalten bleiben oder adäquater Ersatz gefunden werden.
- Gleichbleiben des Umfangs der restlichen Nutzungsfläche exklusive Untergeschoss des von 869,1 m2
- Tourismusinformation und allenfalls Montafon Tourismus sind in gemeindeeigenen Räumlichkeiten unterzubringen.
- Montafon Tourismus bei Erhalt des Haus des Gastes, aber auch Löwenhotel bei Löwenhotel-Neubauprojekt müssen für zukünftige Veranstaltungsbedarfe der Marktgemeinde Schruns und ihrer Vereine und von Schrunsern und Schrunserinnen spezielle Angebote und Konditionen vorsehen.
- Dienstbarkeit für einen fussläufigen Durchgang zwischen Wagenweg (Postplatz) und Silvrettastraße als Ersatz des Durchgangs vom Spargeschäft zur Silvrettastraße auf Höhe des Musikpavillons an der Grundgrenze zu Furtner ist durch das Löwenhotel, wie bereits zugesagt, grundbücherlich einzuräumen.
- Zweitwohnsitze sind sowohl für das Löwenhotel- als auch Jägerprojekt ausgeschlossen.
- Für eine Entscheidung ohne vorherige ausführliche Bedarfsermittlung, auch geldmäßige vollständige (Opportunitätskosten, Alternativen und Kosten für Dritte wie Vereine) und faire bautechnische Evaluierung aller Varianten durch unabhängige Bausachverständige sind wir nicht zu haben.
- Bei Vorliegen aller Fakten liegt die Letztentscheidung beim Souverän der durch Volksabstimmung entscheidet. Die Varianten sind im Einvernehmen der Gemeindefraktionen darzustellen und die Bevölkerung ist vor der Volksabstimmung fair und ausgewogen ausführlich zu informieren.
- Befristete Standortangebote für die Tourismusinformation bzw. zeitliche Vorgaben durch Löwenhotel oder Bauträger sind keine ausreichenden Gründe, gemeindliche Entscheidungsprozess abzukürzen oder wesentliche Teile diesem Druck unterzuordnen.